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Ist Sparen noch sinnvoll?

Oder solltest du das Sparbuch gegen ein Investment tauschen? Ja, ja und immer wieder ja - Sparen ist sinnvoll. Die Gründe dafür sind vielfältig und von der persönlichen Lebenssituation und den persönlichen ...
Autor:in
MICHAEL MURG
Datum
10/29/2021

Ist Sparen noch sinnvoll?

Ja, ja und immer wieder ja - Sparen ist sinnvoll. Die Gründe dafür sind vielfältig und von der persönlichen Lebenssituation und den persönlichen Lebenszielen abhängig. Sei es, um für die Pension oder den Ruhestand vorzusorgen, für den nächsten Urlaub, ein neues Fahrrad oder Auto, die eigenen vier Wände oder einfach um sich vor unvorhersehbaren Ereignissen zu rüsten.

Keine Zinsen mehr auf dem Sparbuch

Früher war Sparen einfach: die Zinsen waren für Sparer:innen attraktiv und so konnte das eigene Geld ganz simpel und unkompliziert auf das Sparbuch gelegt werden. Auch heute noch wird viel Geld auf Sparbücher oder mittlerweile Sparkonten gelegt. Das Resultat solcher Einlagen ist bitter, denn die Europäische Zentralbank (EZB) hat bereits im März 2016 den Leitzins auf null Prozent gesenkt und auf diesem Niveau dümpeln seitdem auch die Sparzinsen. Zusätzlich knabbert auch noch die Inflation am Ersparten.

Schreckgespenst Inflation

Preise von Waren und Dienstleistungen können sich je nach Angebot, Nachfrage und Produktionskosten ändern. Steigen insgesamt die Preise von Waren und Dienstleistungen, wird dies als Inflation bezeichnet. Durch Inflation sinkt real der Wert des Geldes, das heißt für 1€ kann man sich in einem Jahr nicht mehr so viel kaufen wie noch heute. In den vergangenen Jahren lag die Inflationsrate zwischen 0,9 Prozent und 3,3 Prozent und ist zuletzt wieder deutlich über das langfristige Zielniveau der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent gestiegen. In Summe lag die Inflationsrate in den letzten 10 Jahren sogar bei 22,8 Prozent. Das heißt aus 100 Euro wurden real 77,2 Euro an Wert. Geld zu Nullzinsen auf einem Konto liegen zu lassen ist also jedenfalls keine gute Taktik bei der Geldanlage.

Welche Investments schützen vor Inflation?

Das wichtigste zuerst: nur Investments schützen vor Inflation – Spekulation nicht. Kurz gesagt, Spekulation ist die Hoffnung auf steigende (oder ggf. fallende) Kurse bzw. Preise, zum Beispiel bei Kryptowährungen, aber auch bei Gold. Gold, das galt doch immer als Inflationsschutz? Ja, richtig gelesen, Gold! Der Goldpreis hängt letztendlich von Angebot und Nachfrage ab. Einen Inflationsschutz bietet Gold daher nur begrenzt, denn wie hoch wäre der Inflationsschutz wohl gewesen, hätte man im Jahr 2011 Gold zum Preis von 1.371,00 Euro je Unze gekauft und 2 Jahre später zum Preis 896,61 Euro je Unze wieder verkauft? Richtig, das wäre ein massiver Verlust gewesen – von Inflationsschutz kann daher nicht die Rede sein.

Aktien, vor allem jene von Unternehmen mit stabilen Gewinnen, können ebenfalls einen guten Inflationsschutz bieten. Denn wenn Preise für Waren oder Dienstleistungen steigen, steigen insgesamt zwar die Kosten von Unternehmen, aber auch deren Umsätze, sodass sich ebenfalls ein höherer Gewinn (c.p.) ergibt. Aufgrund der Preisschwankungen (Volatilität) von Aktien ergeben sich aber auch entsprechende Risiken.

And the Winner is…

Immobilieninvestments! Wer schon mal einen Mietvertrag im Detail gelesen hat, ist sicherlich auch auf eine Wertsicherungsklausel gestoßen. Diese Wertsicherungsklauseln besagen, dass die Miete der Immobilie an einen bestimmten Index, zumeist ist das der Verbraucherpreisindex, angepasst wird. Der Verbraucherpreisindex ist eine statistische Maßzahl, die von der Statistik Austria berechnet wird und sie misst die Preise von Waren und Dienstleistungen, die von (Otto-Normal-) Verbraucher:innen nachgefragt werden – also die Inflation. Dadurch steigen Mieten automatisch ungefähr in Höhe der Inflation an. Dasselbe gilt natürlich auch für die Mietrendite. Vermietete Immobilien – wie jene bei Brickwise ;-) – eignen sich daher hervorragend, um Geld zu sparen und vor der Inflation zu schützen...

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¹Digitale Immobilienanteile und mit ihnen verbundene Rechte: Bei den auf Brickwise zur Vermittlung angebotenen digitalen Immobilienanteilen handelt es sich um tokenisierte Genussscheine, die kein grundbücherliches Eigentum begründen. Brickwise bietet keine direkten in Investments in Immobilien oder Anteile von Immobilien an. Die angebotenen Genussscheine haben Eigenkapitalcharakter. Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich aus der unendlichen Laufzeit, dem weitgehenden Ausschluss ordentlicher Kündigungsrechte, den Mitbestimmungsrechten in Bezug auf die Immobilie und den Ansprüchen der Investor:innen gegenüber der Emittenten auf anteilige Auszahlung des Veräußerungserlöses im Falle der Liquidation der Gesellschaft oder der Veräußerung der Immobilie, auf die sich der tokenisierte Genussschein bezieht. Außerdem haben Investor:innen das Anrecht auf monatliche Ausschüttungen der Überschüsse der Nettomieteinnahmen abzüglich etwaiger Rücklagen, einer Management Fee, einer Liquiditätsrücklage und gegebenenfalls sonstigen zur ordentlichen Verwaltung der jeweiligen Immobilie notwendigen Maßnahmen und Kosten. Die angegebene Mietrendite errechnet sich auf Basis der im Mietvertrag zur entsprechenden Immobilie vereinbarten Miete, abzüglich der oben angeführten Kosten. Weitere Details finden sich in den jeweiligen Investmentbedingungen der emittierenden Gesellschaft.Die über Brickwise erhältlichen digitalen Immobilienanteile sind in Form von Tokens digitalisiert. Token sind digitale (Wert-)Einheiten in Form eines Datensatzes, die aufgrund eines Protokolls in einer Blockchain ausschließlich von der jeweiligen Emittentin erstellt und an den/die Investor:in ausgegeben werden. Jedes einzelne auf diese Weise tokenisierte Wertpapier wird durch einen Token repräsentiert, der im Zeitpunkt der Emission auf der Blockchain „Brickprotocol“ basiert. Brickwise ist nicht Betreiber der Blockchain Brickprotocol.

²Risikohinweise: Unter Risiko ist das Nichterreichen einer erwarteten Rendite des eingesetzten Kapitals und/oder der Verlust des eingesetzten Kapitals bis hin zu dessen Totalverlust zu verstehen. Der Wert des Genussscheines ist unter anderem abhängig vom Substanzwert der Immobilie und unterliegt den nachfolgenden Risiken die zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens führen können: Wertänderungsrisiko – das Risiko, das mit der Änderung der Immobilienpreise verbunden ist; Insbesondere können sich solche Substanzwertänderungen durch Kontaminierungen, Enteignungen, Bau von Öffentlichen Verkehrsmitteln (zB U-Bahn), kriegerische Zerstörung, Terrorismus oder andere nicht versicherbare Risiken. Dem das Risiko, dass Mietensätze nicht schnell an das Marktniveau angepasst werden können und sich hierdurch negative Effekte auf den Ertragswert der Immobilie ergeben. Bonitäts- und Insolvenzrisiko - das Risiko, einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Emittenten, d.h. eine mögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung seiner Verpflichtungen, wie Zahlung der Mietüberschüsse etc. Da Ausschüttungen aus den auf Brickwise angezeigten und zur Vermittlung angebotenen Genussscheinen nur dann erfolgen können, wenn Mieten eingehen, ergibt sich ein Bonitätsrisiko der Emittentin in mittelbarer Form auch daraus, dass der oder die Mieter:in ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (= Mietausfallrisiko). Das Insolvenzrisiko umfasst das Risiko, dass die Emittentin gänzlich ausfällt, weil sie zahlungsunfähig oder insolvenzrechtlich überschuldet ist. Im Fall der Insolvenz des Emittenten eines tokenisierten Genussscheines besteht kein Ab- oder Aussonderungsanspruch hinsichtlich der Immobilie, auf die sich das Genussrecht bezieht. Es kann diesfalls zu erheblichen Verlusten kommen. Kursrisiko - das Risiko, das mit der Wertschwankungen der Genussscheine verbunden ist. Die auf Brickwise angezeigten und zur Vermittlung angebotenen tokenisierten Genussscheine können zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen (= Transaktionspreis oder Kurs) sowohl gekauft als auch verkauft werden. Nach dem Kauf eines Genussscheines kann sich ein späterer Verkaufspreis zum ursprünglichen Kaufpreis sowohl positiv als auch negativ unterscheiden. Der Ertrag der Genussscheine ergibt sich aus laufenden Ausschüttungen und gegebenenfalls aus Veränderungen des Wertes der Immobilie(n). Die laufenden Ausschüttungen sind abhängig von den Nettomieteinnahmen aus der jeweiligen Immobilie. Diese unterliegt den folgenden Risiken: Mietniveaurisiko – das Risiko, das mit der Änderung des Mietniveaus verbunden ist; Nichtvermietungsrisiko – das Risiko, dass das Angebot von Mietflächen die Nachfrage überschreitet und es dadurch zu Leerständen kommt; Kreditrisiko oder Mietausfallsrisiko – das Risiko, das sich aus den möglichen Mietausfällen ergibt.

³Grundbücherliche Besicherung: Die grundbücherliche Sicherheit ist ein im Grundbuch eingetragenes Kollektivpfandrecht zugunsten der Inhaber:innen der tokenisierten Genusscheine in Höhe des Ausgabepreises (Nominale) des tokenisierten Genussscheins. Die Eintragung dieses Pfandrechts erfolgt gemäß § 11 ff des Teilschuldverschreibungskuratorengesetzes 1874, RGBl. 49/1874 idF BGBl. 10/1991. Der Antrag auf grundbücherliche Einverleibung des Pfandrechts wird von der Emittentin unmittelbar nach Erwerb der Immobilie gestellt, die Eintragung kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen, wodurch sich unmittelbar nach der Emission ein entsprechender Zeitraum ergeben kann, in dem das Pfandrecht noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Zudem besteht das Risiko, dass die Eintragung des Pfandrechts durch das Grundbuchsgericht abgelehnt wird.

⁴Übertragung von digitalen Immobilienanteilen und Liquiditätsrisiko: Inhaber:innen tokenisierter Genussscheine können andere Investor:innen über das von Brickwise angebotene Bulletin Board dazu einladen, Angebote zum Kauf oder Verkauf der tokenisierten Genussscheine zu legen. Es ist nicht gewährleistet, dass tokenisierte Genussscheine zum gewünschten oder einem anderen Zeitpunkt wieder verkauft werden können. Der Verkauf tokenisierter Genussscheine erfordert eine(n) Käufer:in, der/die bereit ist, den vom/von der Verkäufer:in angebotenen Verkaufspreis zzgl. Transaktionskosten zu bezahlen. In diesem Sinne kann nicht ausgeschlossen werden, dass tokenisierte Genussscheine nicht wieder verkauft werden können.
Die Brickwise Investment GmbH erbringt ihre Dienstleistungen als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne von § 3 (2) WpIG und wird bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 (2) Nr. 3 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der Effecta GmbH, Florstadt, tätig.
Die Übertragung der über Brickwise erhältlichen tokenisierten Genussscheine erfolgt durch Übertragung des jeweiligen Tokens auf der Blockchain außerhalb der Brickwise App und ist keine Dienstleistung der Brickwise Investment GmbH. Die sachenrechtliche Übertragung (Modus) der tokenisierten Genussscheine erfolgt auf dezentralem Wege über das Brickprotocol und gilt mit der Änderung der Zuordnung eines Tokens, welcher das zu übertragenden tokenisierte Wertpapier repräsentiert, vom/von der Verkäufer:in an den/die Käufer:in als bewirkt.
Brickwise Investment GmbH ist gebundener Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG der Effecta GmbH, Florstadt. Die über Brickwise vermittelten Finanzprodukte sind mit erheblichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Über Brickwise investierst du nicht direkt in Immobilien, sondern erwirbst Genussscheine, die dir das Recht zur Partizipation an Mietüberschüssen aus der Vermietung und dem Erlös aus der Veräußerung der Immobilie einräumen. Grundbücherliches Eigentum wird nicht begründet. Nach der Emission wird jedoch ein grundbücherliches Pfandrecht in Höhe des Ausgabepreises für alle Inhaber:innen der Genussscheine beantragt.

* Die erwartete Mietrendite berechnet sich auf Basis des Netto-Mietüberschusses über die im Mietvertrag vereinbarten Nettomiete und kommt jeweils nur zur Auszahlung, wenn der/die Mieter:in diese bezahlt hat. Eine mögliche Wertentwicklung der Immobilie ist in dieser Renditeberechnung nicht berücksichtigt.
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