Alle Immobilieninvestitionen, die sich auf österreichische Immobilien beziehen, werden grundsätzlich im Grundbuch abgesichert. Die Absicherung erfolgt dabei über ein im Grundbuch eingetragenes Kollektivpfandrecht zugunsten der Inhaber:innen der tokenisierten Wertpapiere in Höhe des Ausgabepreises (Nominale) der tokenisierten Wertpapiere. Der Antrag auf Einverleibung des Pfandrechts im Grundbuch wird von der Emittentin unmittelbar nach Erwerb der Immobilie gestellt. Die Eintragung kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen, wodurch sich unmittelbar nach der Emission ein entsprechender Zeitraum ergeben kann, in dem das Pfandrecht noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.